AGB Reservierungsbestimmngen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Neustifter Kirtag 2026 im Heurigen Wolff

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Tischreservierungen für den Neustifter Kirtag 2026 im Heurigen Wolff (Neustift am Walde, 1190 Wien). Sie richten sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des österreichischen Rechts (d. h. natürliche Personen, die mit ihrer Reservierung keine gewerbliche Tätigkeit ausüben). Vor Abschluss der Reservierung haben Sie diese Bedingungen zur Kenntnis zu nehmen.

Diese AGB gelten nicht nur für die buchende Person, sondern auch für alle weiteren Personen, die im Rahmen einer Reservierung am Neustifter Kirtag 2026 teilnehmen und dabei ein Eintrittsband und/oder einen QR-Code verwenden, unabhängig davon, ob sie die Buchung selbst vorgenommen haben. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes mittels QR-Code oder Eintrittsband erklären sich auch diese Personen mit den hier genannten Bedingungen einverstanden.


2. Reservierung

Die Reservierung ist personengebunden und nur für die festgelegten Veranstaltungstage gültig: Donnerstag bis Sonntag während des Neustifter Kirtags 2026.

Im Buchungsvorgang wählen Sie die gewünschte Tischgröße (4er-, 6er-, 8er- oder 10er-Tisch) sowie den bevorzugten Bereich (z. B. Rosenhof, Terrasse oder Kirtagsterrasse).

Die genaue Platzierung innerhalb des gewählten Bereichs erfolgt nach Verfügbarkeit und kann nicht garantiert werden.

Mit Abschluss der Online-Buchung und Eingang der Zahlung kommt der Reservierungsvertrag zustande.

Der reservierte Tisch ist ausschließlich für die im Buchungsprozess angegebene Personenanzahl vorgesehen. Eine gewerbliche Weitergabe oder ein Weiterverkauf der Reservierung ist untersagt.


3. Preise und Zahlung

Der Preis beträgt pauschal 15,00 € pro reservierter Person.

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

Die Zahlung erfolgt unmittelbar im Rahmen der Online-Buchung über die angebotenen Zahlungsmethoden. Eine Reservierungsbestätigung wird per E-Mail übermittelt.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Reservierung unverbindlich.


4. Eintrittsbänder und Einlassbedingungen

Mit der Buchung erhält jede reservierte Person einen QR-Code, welcher zum Bezug eines Eintrittsbandes am Veranstaltungstag berechtigt.

Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände erfolgt ausschließlich mit gültigem Eintrittsband und gültigem QR-Code.

Bitte beachten Sie:

  • Der Einlass sollte zwischen 16:00 Uhr und spätestens 17:00 Uhr erfolgen.
  • Nach 17:00 Uhr kann der Zutritt nicht garantiert werden.
  • Ab 17:00 Uhr behalten wir uns bei Überfüllung oder aus sicherheitsrelevanten Gründen vor, den Einlass vorübergehend auszusetzen oder zu stoppen.
  • Auch mit gültiger Reservierung, Eintrittsband und QR-Code besteht kein Anspruch auf Zutritt, sofern behördlich vorgeschriebene oder sicherheitsrelevante Kapazitätsgrenzen erreicht sind.

Wir empfehlen Gruppen ein gemeinsames Erscheinen, da ein späterer Nachtritt einzelner Personen unter Umständen nicht mehr möglich ist.

Ein Wiedereintritt nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes kann nicht garantiert werden.


5. Nichterscheinen und Tischverfall

Sollte der reservierte Tisch am Veranstaltungstag bis spätestens 18:00 Uhr nicht besetzt sein, verfällt die Reservierung automatisch. In diesem Fall kann der Tisch anderweitig vergeben werden.

Eine Rückerstattung erfolgt nicht. Bereits ausgegebene Eintrittsbänder und QR-Codes behalten ihre Gültigkeit für den einmaligen Zutritt am gebuchten Veranstaltungstag.


6. Ausgabe der Eintrittsbänder

Die Eintrittsbänder werden ausschließlich vor Ort gegen Vorlage des gültigen QR-Codes ausgegeben.

Ein Versand der Eintrittsbänder erfolgt nicht.

Der Veranstalter behält sich vor, bei der Ausgabe einen Lichtbildausweis zur Kontrolle zu verlangen.


7. Jugendschutz und Alkohol

Für die Veranstaltung gelten die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen.

Der Zutritt für Personen unter 16 Jahren ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.

Alkoholausschank erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Das Veranstaltungspersonal ist berechtigt, Alterskontrollen durchzuführen und bei fehlendem Nachweis den Ausschank alkoholischer Getränke zu verweigern.

Abfotografierte oder digitale Ausweise werden nicht akzeptiert.


8. Umbuchung und Stornierung

Aufgrund der festen Veranstaltungstermine sind Umbuchungen oder Stornierungen grundsätzlich ausgeschlossen.

In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Krankheit) kann nach Ermessen des Veranstalters eine individuelle Lösung angeboten werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht nicht.


9. Durchführung bei jedem Wetter

Der Neustifter Kirtag findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt.

Die Außenbereiche (z. B. Rosenhof oder Terrasse) sind teilweise nicht überdacht. Wetterbedingte Einschränkungen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung, Umbuchung oder Vertragsrücktritt.

Wir empfehlen wetterangepasste Kleidung.


10. Hausordnung

Auf dem Veranstaltungsgelände gilt die Hausordnung des Heurigen Wolff.

Mit dem Betreten des Geländes erkennen alle Besucher diese verbindlich an.

Den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitsdienstes sowie des Personals ist Folge zu leisten.

Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, die Hausordnung oder sicherheitsrelevante Anweisungen kann ein Platzverweis oder Veranstaltungsausschluss erfolgen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.


11. Widerrufsrecht

Da es sich um eine Freizeitdienstleistung mit festgelegtem Termin handelt, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Mit Abschluss der Buchung wird der Vertrag verbindlich.


12. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien, soweit gesetzlich zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Mit Abschluss der Reservierung erkennen Sie diese Bedingungen an.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt beim Neustifter Kirtag 2026.